lautstark. 20.10.2022

A13: Z ist nicht zu viel, sondern das Ziel

BesoldungGehaltJA13

Kommentar zu A13 für alle Lehrkräfte

NRW ist endlich so weit, A13 umzusetzen! Schwarz-Grün hat sich bewegt und den längst überfälligen ersten Schritt zur Anerkennung und Wertschätzung der Lehrkräfte vollzogen. Das ist unser Erfolg und zeigt: Gewerkschaft wirkt und Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Und trotzdem sind wir noch nicht an unserem Ziel.

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  • Ausgabe: lautstark. 05/2022 | Migration und Ankommen: Vielfalt ein zu Hause geben
  • Autor*in: Ayla Çelik
  • Funktion: Vorsitzende der GEW NRW
Min.

Mehr als zehn Jahre hat die GEW NRW für eine verfassungskonforme und faire Bezahlung der Lehrkräfte in NRW gekämpft und sich dafür eingesetzt, dass die Besoldungsstruktur endlich dem Lehrerausbildungsgesetz (LABG) angepasst wird. Die Aussicht auf A13 als Eingangsbesoldung für alle Lehrer*innen ist ein Erfolg, der vielen Kolleg*innen auch deshalb sehr viel bedeutet, weil sie sich dafür seit mehr als zehn Jahren im Rahmen unserer Kampagne JA13 aktiv eingesetzt haben.

23,6 Millionen Euro für die schrittweise Anhebung der Eingangsbesoldung

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 20. September 2022 den Entwurf des Nachtraghaushalts verabschiedet. Er enthält eine Erhöhung des Haushaltsvolumens um 897,3 Millionen Euro, von dem 23,6 Millionen Euro für den Einstieg in die schrittweise Anhebung der Eingangsbesoldung für alle Lehrämter auf A13 – so steht es im Gesetzentwurf – vorgesehen sind. Ministerpräsident Hendrik Wüst betonte: „Wir halten, was wir versprochen haben, und investieren in das, was wichtig ist: Bildung“. Richtig ist, in Bildung zu investieren. Wichtig wird sein, es nicht bei dem ersten Schritt zu belassen, sondern weitere folgen zu lassen, um das Versprechen in Gänze und mit allen Konsequenzen umzusetzen.

GEW NRW kritisiert Umsetzung über Stufenplan

Der Plan: Die Landesregierung hat kurz nach den Herbstferien einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Besoldung der Lehrkräfte stufenweise angehoben werden soll. In fünf Schritten soll demnach in die Besoldungsgruppe A13 überführt werden. Rückwirkend zum 1. November 2022 sollen alle Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I, die derzeit in A12 eingruppiert sind, eine ruhegehaltsfähige Zulage von 115 Euro erhalten, die im Januar 2023 ausgezahlt werden soll. Jeweils zum 1. August, beginnend in 2023, soll sich diese Zulage jährlich um weitere 115 Euro erhöhen, sodass ab dem 1. August 2026 alle grundständig ausgebildeten Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A13 überführt sein sollen. Vergleichbare tarifbeschäftigte Lehrkräfte sollen laut Gesetzentwurf bei der Anpassung der Lehrkräftebesoldung einbezogen und später in EG13 eingruppiert werden. Für Seiteneinsteiger*innen gilt: Je nach Qualifikationsniveau werden sie höhergruppiert, wenn der letzte Schritt 2026 erfolgt. Unverständlich aus unserer Sicht ist und bleibt die Umsetzung bis 2026. Wir werden uns für ein zügigeres Verfahren einsetzen.

Reform der Besoldungsstruktur ist logische Konsequenz

Es ist klar, Änderungen im Besoldungsgesetz sind unumgänglich. Die Umsetzung von A13 als Einstiegsamt muss Folgen für das ganze Besoldungsgefüge haben. Das beamt*innenrechtliche Abstandsgebot und die erforderliche Wertschätzung der Kolleg*innen erfordern zwingend eine Anpassung bei denen, die zum Beispiel ein Beförderungsamt bekleiden oder in der Schulleitung oder Lehrer*innenausbildung arbeiten. Am Ende des Prozesses muss eine einheitliche Laufbahn für alle Lehrkräfte stehen: Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt. Denn echte Gleichbezahlung aller Lehrämter ist nicht A13, sondern A13 Z. Die einheitliche Lehrkräftelaufbahn 2026 in NRW wäre ebenso einschneidend und wegweisend wie das Lehrerausbildungsgesetz von 2009 es war, dessen zentrales Element die Schaffung einer gleichwertigen Lehrer*innenausbildung für alle Schulstufen und Schulformen vorsah. Erst die einheitliche Lehrer*innenlaufbahn vollendet diesen Prozess.

So wie es sich aktuell darstellt, kommt A13 für alle, aber nicht A13 Z. Wer A sagt, muss aber auch B sagen und weitere besoldungsrechtliche Konsequenzen ziehen.

GEW NRW kämpft weiter für eine echte Gleichbezahlung aller Lehrämter

Denn: So wie es sich aktuell darstellt, kommt A13 für alle, aber nicht A13 Z. Wer A sagt, muss aber auch B sagen und weitere besoldungsrechtliche Konsequenzen ziehen. Daher: Die Freude über den Erfolg über A13 als Einstiegsamt für alle Lehrkräfte als Etappenziel lassen wir uns nicht nehmen. Mit A13 für alle bewegen wir uns in Richtung gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit. Unser Kampf wird nicht ruhen und wir werden so lange dranbleiben, bis A13 Z realisiert wird. Im Gesetzgebungsverfahren und auch danach werden wir uns für eine gleiche Besoldung – mit allen strukturellen Änderungen – nach A13 Z einsetzen. Z ist nicht zu viel, sondern das Ziel!

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