lautstark. 18.08.2022

Deine Stimme für deine Schwerbehindertenvertretung

SchwerbehinderungMitbestimmung

Wahl im Herbst 2022

Für jede Schulform werden im Herbst 2022 Wahlen für die Schwerbehindertenvertretung durchgeführt. Wir geben dir einen Überblick über den Ablauf.

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  • Ausgabe: lautstark. 04/2022 | Ehrenamt: Füreinander das Miteinander gestalten
  • Autor*in: Angelika Meinhold
  • Funktion: GEW-Expertin für Schwerbehindertenvertretung
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Wer ist wahlberechtigt? Alle Beschäftigten mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung in befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen können wählen; auch Beschäftigte im Mutterschutz, in Elternzeit oder mit befristeter voller Erwerbsminderungsrente.

Wer wird gewählt? Gewählt werden eine Vertrauensperson und mindestens ein stellvertretendes Mitglied. Wählbar ist, wer seit mindestens sechs Monaten der Dienststelle angehört, und auch nicht schwerbehinderte Beschäftigte sind wählbar.

Wie wird gewählt? Für Beschäftigte an Grund,- Haupt- und Förderschulen und in dem Fall, dass es weniger als 50 Wahlberechtigte gibt, findet ein vereinfachtes Wahlverfahren mit einer Wahlversammlung auf Schulamtsebene statt. Die Einladung zur Wahlversammlung erfolgt durch einen Aushang in den Schulen. Der Nachweis der Wahlberechtigung ist zur Versammlung, auf der auch gewählt wird, mitzubringen. 2022 kann die Wahlversammlung online durchgeführt werden, eine anschließende Briefwahl ist möglich.

Das Wahlergebnis wird per Aushang in den Schulen bekannt gegeben. Für Beschäftigte an Berufskollegs, Gesamt-, Sekundar-, PRIMUS-, Real-, und Klinikschulen sowie Förderschulen, die direkt den Bezirksregierungen unterstehen, sowie Gymnasien und Weiterbildungskollegs findet ein förmliches Wahlverfahren statt. Das Wahlausschreiben wird in den Schulen ausgehängt. Wahlberechtigt sind diejenigen, die auf einer Wähler*innenliste stehen. In den 14 Tagen nach Wahlausschreibung können Wahlvorschläge mit Unterstützungsunterschriften (1/20 der Wahlberechtigten, mindestens 3) eingereicht werden. Die Kandidat*innen werden per Aushang in den Schulen bekanntgegeben. In der Regel wird eine Briefwahl durchgeführt.

Die Unterlagen werden in die Schulen geschickt, und gegebenenfalls an Wohnort, Krankenhaus oder Reha-Klinik nachgeschickt. Die Wahlunterlagen müssen bis zum Wahltag beim Wahlvorstand eintreffen – unbedingt Datum und Uhrzeit beachten! Es findet eine öffentliche Auszählung statt, Ort und Zeit stehen im Wahlausschreiben. Das Wahlergebnis wird in den Schulen ausgehängt.

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