Unterstützungsangebote und Tipps bei Überlastung

Lass dich beraten und fordere Hilfe ein

Es gibt viele Faktoren, die zu Überlastung führen können: Fachkräftemangel, zu wenig Zeit für Erholung, ein gesundheitsgefährdendes Arbeitsumfeld, prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Niemand sollte Angst haben, Hilfe in Anspruch zu nehmen oder um sie zu bitten. Es gibt verschiedene Wege, die beschritten, oder Verfahren, die eingeleitet werden können und sollten, wenn es nötig ist. Wir haben euch verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zusammengestellt.

Das kannst du bei Überlastung konkret tun: 

Die Gefährdungsbeurteilung

  • Was ist das?

Über die Personalvertretung oder den Betriebsrat kannst du bei deinem Arbeitgeber beziehungsweise Dienstvorgesetzten eine Gefährdungsbeurteilung fordern. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, solche Beurteilungen auch zur psychosozialen Belastung durchzuführen.

  • Welche Formalien sind wichtig?

Besondere Formalien gibt es nicht zu beachten. Du kannst die Gefährdungsbeurteilung formlos fordern, am besten machst du das schriftlich.

Gespräch mit Kolleg*innen

Bei Problemen am Arbeitsplatz ist es immer auch hilfreich, sich im Team auszutauschen. Manchmal betrifft ein Problem nicht nur eine Person, sodass gemeinsam an Lösungsschritten gearbeitet werden kann. Coaching und Supervisionen sind hier zwei Möglichkeiten.

Die Überlastungsanzeige

  • Was ist das?

Die Überlastungsanzeige ist ein schriftlicher Hinweis an den Arbeitgeber, dass aufgrund von Arbeitsüberlastung die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung gefährdet ist. Negative Konsequenzen darf eine solche Gefährdungsanzeige für die Beschäftigten nicht haben. Die Überlastungsanzeige schützt auch vor Haftungsansprüchen.

  • Welche Formalien sind wichtig?

Die Anzeige sollte individuell gestellt werden und Datum, Name der Person, Name der Schule oder Kita enthalten und die konkrete Situation in wenigen Worten beschreiben. Hilfreich ist auch eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Arbeitssituation. Beispiele für Überlastung in Schule oder Kita sind fehlendes Personal, das sich durch die notwendige und tatsächliche Anzahl der Beschäftigten verdeutlichen lässt, oder die nicht ausreichende fachliche Qualifikation der eigenen Person oder der Kolleg*innen. Es sollte so konkret wie möglich beschrieben werden. Die Überlastungsanzeige ist dem nächsten Dienstvorgesetzten, also der Schul- oder Kitaleitung, zu übergeben und deren Eingang sollte bestätigt werden. Kopien der Anzeige sollten der Lehrerrat, der Personal- oder Betriebsrat und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertrauensperson erhalten. Sollte nicht zeitnah, nach spätestens vier Wochen, eine Reaktion erfolgen oder Abhilfe geschaffen werden, muss zumindest von der Dienststelle ein Zwischenbescheid an die betroffene Person ergehen, dass die Sache bearbeitet wird.

 

Hier erhältst du Unterstützung und Informationen: 

Für alle: 

GEW NRW: Arbeits-und Gesundheitsschutz

  • Das Gremium ist deine Anlaufstelle für die Themen Entlastung, Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen und für die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.

gew-nrw.de/arbeits-gesundheitsschutz

GEW NRW: Rechtsberatung

  • Die Kolleg*innen helfen dir bei Problemen, die das Beamt*innen- oder Beschäftigungsverhältnis betreffen.

gew-nrw.de/dabei-sein/mitgliederservice (unter Rechtsschutz und Rechtsberatung)

Unfallkasse NRW

  • Der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bietet Informationen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

tinyurl.com/unfallkasse-gesundheitsschutz

Betriebsärztlicher Dienst (B·A·D)

  • Hier erhältst du Unterstützung rund um die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie betriebliche Gesundheitsförderung.

bad-gmbh.de

 

Für Studierende

GEW NRW: Expert*innen fürs Studium

  • Dir stehen haupt- und ehrenamtliche Kolleg*innen zur Seite sowie unsere Mitarbeitenden in den Hochschulinformationsbüros (HIBs) an elf Hochschulen in NRW.

gew-nrw.de/studium

gew-nrw.de/junge-gew-nrw

 

Für Beschäftigte an Schulen

GEW NRW: Personalräte

gew-nrw.tiny.us/personalraete-schule

GEW NRW: Fachgruppen

gew-nrw.tiny.us/kontakt-fachgruppen

GEW NRW: Bezirksrechtsschützer*innen

  • Wende dich bei rechtlichen Problemen an die Bezirksrechtsschützer*innen.

gew-nrw.de/dabei-sein/mitgliederservice 

(Kontakte unter Rechtsschutz und Rechtsberatung)

GEW NRW: Vertretung der Kolleg*innen mit Schwerbehinderung

gew-nrw.de/schwerbehinderung

GEW NRW Ratgeber: Arbeitsplatz Schule

gew-nrw.tiny.us/ratgeber-arbeitsplatz-schule

GEW NRW Schullexikon: Arbeits- und Gesundheitsschutz

gew-nrw.de/gesund-arbeitsplatz

Schulpsychologische Beratungsstellen

tinyurl.com/schulpsychologischer-dienst

Ministerium für Schule und Bildung

schulministerium.nrw/arbeits-und-gesundheitsschutz

Bezirksregierungen: Infos zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

tinyurl.com/bezirksregierung-detmold

tinyurl.com/bezirksregierung-arnsberg

tinyurl.com/bezirksregierung-Koeln

tinyurl.com/bezirksregierung-muenster

tinyurl.com/bezirksregierung-duesseldorf

 

Für Kitabeschäftigte

GEW NRW: Fachgruppe Sozialpädagogische Berufe

gew-nrw.tiny.us/sozialpaedagogische-berufe

Handlungshilfe der Unfallkasse NRW zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen in Kitas

  • Kitabeschäftigte können sich auch an den Personalrat (für Angestellte einer Kommune), Betriebsrat (für Angestellte bei einem freien Träger) sowie die Mitarbeitervertretung (Angestellte von kirchlichen Trägern) wenden.

tinyurl.com/gefaehrdungsbeurteilung-kita

 

Für Hochschulbeschäftigte

GEW NRW: Fachgruppe Hochschule & Forschung

gew-nrw.de/hochschule-forschung

GEW NRW Ratgeber: Arbeitsplatz Hochschule und Forschung

gew-nrw.tiny.us/arbeitsplatz-hochschule

Personalräte vor Ort

tinyurl.com/hauptpersonalrat-hochschule

Personalräte landesweit

lpkwiss.de

 

Texte und Zusammenstellung: Ute Lorenz, Expertin der GEW NRW für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Foto: freepik

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