lautstark. 28.04.2020

Du fragst, die GEW antwortet: Personalratswahl 2020

Mitbestimmung

Wann finden sie statt? Wie wähle ich?

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise sind die Personalratswahlen im Schulbereich verschoben worden. Wann finden die Wahlen nun statt? Und wie wähle ich meinen Personalrat?

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  • Ausgabe: lautstark. 03/2020 | Respekt ist Wertschätzung
  • Autor*in: Ute Lorenz
  • Funktion: Expertin der GEW für Personalvertretungsrecht
Min.

Alle vier Jahre werden im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen die Personalräte neu gewählt, so auch im Bildungsbereich an Schulen, Hochschulen sowie in kommunalen Kindertagesstätten. Der ursprüngliche Termin für die Wahlen im Schulbereich sollte der 09. Juni 2020 sein. Aufgrund der Schulschließung im Zusammenhang mit der Corona-Krise konnte die korrekte Durchführung der Wahlen nicht mehr sichergestellt werden. Daher haben sich die Hauptpersonalräte aller Schulformen gemeinsam mit dem Schulministerium geeinigt, den Wahlvorständen einen neuen Wahltermin – den 01. Oktober 2020 – vorzuschlagen.

Personalräte werden im Schulbereich über Listen in allen Schulformen gewählt. Die GEW NRW kandidiert in diesem Jahr als Liste 2. In der Grundschule wählen die Beschäftigten des Landes NRW ihre Personalräte auf drei verschiedenen Ebenen: im Schulamtsbezirk, auf der bezirklichen Ebene und für den Hauptpersonalrat, der für alle Maßnahmen zuständig ist, die das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) veranlasst. Jede beschäftigte Person hat also drei Stimmen. Beschäftigte aller anderen Schulformen haben zwei Stimmen. Sie wählen für ihre Schulform in ihrem Regierungsbezirk je eine Liste für den Bezirkspersonalrat sowie den Hauptpersonalrat beim MSB.

Um die Wahl im Herbst durchzuführen, müssen nun alle gesetzlichen Fristen neu gesetzt werden, beispielsweise für die Einreichung von Personalratslisten. Des Weiteren muss die sogenannte Wählerliste auf den neuesten Stand gebracht werden. Dabei sollte jede beschäftigte Person kontrollieren, ob sie in dieser Liste auftaucht. Nur dann erhalten Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen, mit denen das Wahlrecht ausgeübt werden kann.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die Wahlvorstände die neuen Wahlausschreiben, die in jeder Schule aushängen müssen, direkt vor oder direkt nach den Sommerferien erlassen. Nach den Sommerferien werden die Briefwahlunterlagen  versendet, die spätestens bis zum 01. Oktober 2020 zurückgesendet werden müssen.

Bitte nutze dein Wahlrecht!