lautstark. 19.11.2019

Hochschulrat: Beschäftigte fest im Blick

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Mitbestimmung an der Hochschule

Seit vielen Jahren ist Dr. Diethard Kuhne schon Gewerkschafter. Seit 2008 ist er außerdem Mitglied im Bochumer Hochschulrat und bestimmt über das Geschehen an der Hochschule mit. Ein glücklicher Zufall oder pure Absicht?

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  • Ausgabe: lautstark. 02/2019 | Mitbestimmung: Gemeinsam viel bewegen
  • im Interview: Dr. Diethard Kuhne
  • Funktion: Gewerkschafter, Mitglied im Bochumer Hochschulrat
  • Interview von: Jessica Küppers
  • Funktion: Redakteurin im NDS Verlag
Min.

Du sitzt im Hochschulrat der Hochschule in Bochum – ist das ein Zufall?

Diethard Kuhne: Mitglieder des Hochschulrats durchlaufen ein Auswahlverfahren, das von einer Findungskommission eingeleitet wird. In der ersten Bochumer Findungskommission aus den Jahren 2007/2008 saß –sicher nicht zufällig – der dortige Vorsitzende des Personalrats der wissenschaftlich Beschäftigten, der mich als damaligen Vorsitzenden des Hauptpersonalrats sowie als hochschulpolitischen Experten der GEW kannte und mich wiederum nicht zufällig vorschlug. Die Anhörung in der Findungskommission hat deren Mitglieder und danach den Senat der Hochschule offenbar überzeugt, sodass ich im März 2008 das Amt antrat und seit der zweiten Amtsperiode bis heute stellvertretender Vorsitzender bin.

Welche Rolle nimmst du als Gewerkschafter in diesem Gremium ein?

Diethard Kuhne: Unser Hochschulrat bestand zunächst aus sechs, seit 2018 aus sieben externen Mitgliedern, je zur Hälfte aus dem Wissenschaftsbereich und aus der Wirtschaft. Dass ich – als ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter – auch Gewerkschafter bin, ist in der Hochschule bekannt und wird von vielen begrüßt. Diese Doppelrolle hat zum Beispiel zur Folge, dass ich regelmäßig an den Personalversammlungen der Personalräte teilnehme, um die Situation der Beschäftigten besser kennenzulernen.

Was genau macht der Hochschulrat in Bochum, und inwiefern bestimmst du das Geschehen an der Hochschule mit?

Diethard Kuhne: Die Aufgaben des Hochschulrats sind in §21 Hochschulgesetz festgelegt. Zur Wahrnehmung unserer Aufsichtspflicht nehmen wir unter anderem die Berichte des Präsidiums entgegen, problematisieren dabei bestimmte Vorhaben, nehmen Stellung zu strategischen Fragen der Hochschulentwicklung und führen Beschlüsse herbei, zum Beispiel über den Wirtschaftsplan und den Entwurf des Hochschulvertrags. Da der Hochschulrat gemeinsam mit dem Präsidium eine sehr offene Diskussionskultur entwickelt hat, fallen Beschlüsse fast immer einstimmig. Das liegt nicht zuletzt daran, dass wir regelmäßig Kontakt zu Hochschuleinrichtungen wie zum Beispiel zum Standort Velbert/Heiligenhaus und zu Selbstverwaltungsgremien, insbesondere zum Senat, halten.

Warum ist es wichtig, dass auch Gewerkschafter*innen Teil des Hochschulrats sind? Was sind deine größten gewerkschaftlichen Erfolge?

Diethard Kuhne: Jedes Hochschulratmitglied bringt seine eigene Perspektive ein, die geprägt ist von der jeweiligen gesellschaftlichen Herkunft und Einstellung sowie der beruflichen Erfahrung. Da darf die an Arbeitnehmer*inneninteressen und institutioneller Partizipation orientierte gewerkschaftliche Position nicht fehlen. Ich konnte beispielsweise bei der Erarbeitung einer Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit zwischen Hochschule und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten hilfreich sein. Darüber hinaus richte ich schon seit Jahren mein Augenmerk im Sinne der GEW-Kampagne "Frist ist Frust" immer wieder auf das Verhältnis von befristeten zu unbefristeten Stellen im Mittelbau und verlange dazu Auskunft von der Personalverwaltung.

Welche Ziele hast du dir beziehungsweise habt ihr euch als Gremium für die Zukunft gesetzt?

Diethard Kuhne: Dem Hochschulrat Bochum ist es besonders wichtig, eine umfassende Kommunikationskultur mit der Hochschule zu entwickeln und zu pflegen. Daher führen wir mindestens einmal pro Amtsperiode gemeinsam mit dem Präsidium, den Fachbereichen, wissenschaftlichen Instituten und Interessenvertretungen wie Personalräten, Gleichstellungsbeauftragen und Schwerbehindertenvertretung eine Klausurtagung durch, um uns aus erster Hand über die Ist-Situation und die zukünftigen Planungen und Aktivitäten der verschiedenen Einrichtungen zu informieren. In einem gemeinsamen Diskussionsprozess werden dann die weiteren Schwerpunkte und Perspektiven der Hochschulentwicklung bestimmt. Als wichtiger Orientierungsrahmen für diese Festlegungen dient das Leitbild der Hochschule, das in einem aufwändigen Diskussionsprozess innerhalb der Hochschule beschlossen worden ist und kontinuierlich evaluiert wird.