lautstark. 02.02.2021

Baustelle Schulaufsicht

Schulrecht

Öffentliche Debatte nötig

Die Umstrukturierung der Schulaufsicht in Nordrhein-Westfalen ist dringend notwendig. CDU und FDP wollen die Reform noch vor der Landtagswahl 2022 abschließen. Die GEW NRW nennt Themen, bei denen sie den größten Handlungsbedarf sieht.

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  • Ausgabe: lautstark. 01/2021 | Lebensphasen: Jedes Alter gut gestalten
  • Autor*in: Michael Schulte
  • Funktion: Geschäftsführer der GEW NRW
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Spätestens seit Jörg Bogumil, Reiner M. Fahlbusch und Hans-Jürgen Kuhn im Juli 2016 das Gutachten Weiterentwicklung der Schulverwaltung des Landes NRW im Auftrag des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums vorgelegt hatten, nahm die Fachdiskussion – von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen – über eine Reform der Schulaufsicht in NRW wieder Fahrt auf. Die Gutachter sollten untersuchen, wie die Schulaufsicht mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung weiterentwickelt werden kann – unter der Nebenbedingung, dass „durch das Gutachten keine Stellenmehrbedarfe in der Verwaltung begründet werden, die nicht durch Umschichtungen gedeckt werden können, und insgesamt keine Mehrkosten entstehen“. Schwierige Prämisse!

Projektgruppe soll Prozess vorantreiben

Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP findet sich im Kapitel Gute Bedingungen für unsere Lehrkräfte der lapidare Satz: „Die Schulaufsicht wird weiterentwickelt.“ Nach der Regierungsübernahme wurde im Januar 2019 eine Projektgruppe gebildet, um den Prozess zur Weiterentwicklung der Schulaufsicht zu intensivieren. Themen im Arbeitsprozess lauten: Aufgaben und Rollenverständnis der Schulaufsicht, Struktur der unteren Schulaufsicht, Obere Schulaufsicht, Personalbemessung und Personalentwicklung.

GEW NRW benennt Reformbedarfe

Für die GEW NRW sind folgende Punkte im Reformprozess entscheidend,

  • eine stringente Klärung der Aufgaben und Rollen in schulaufsichtlichen Handlungsfeldern einzufordern.
     
  • ein Zuständigkeitskonzept zu entwickeln, das den arbeits- und zeitintensiven Querschnittaufgaben wie Inklusion, Integration und Fortbildung, Rechnung trägt.
     
  • ein angemessenes und funktionales Maß an Zentralisierung sowie Regionalisierung der Schulaufsichtsstruktur einzufordern.
     
  • eine Gleichsinnigkeit in der Orientierung und im fachlichen Agieren zu erlangen, die sich an zentralen Richtgrößen ausrichten, wie sie für das Schulwesen gelten, zum Beispiel Referenzrahmen Schulqualität, interne und externe Evaluation.
     
  • auf eine berufsvorbereitende und berufsbegleitende Aus- und Fortbildung für Schulaufsichtsbeamt*innen hinzuwirken.
     
  • „Backoffices“ zur Ökonomisierung vieler Arbeitsfelder einzufordern.
     
  • ein ausgewogenes Maß an systemischer Beratung und Unterstützung sowie eines effektiven Controllings zur Begleitung eigenverantwortlicher Schulen anzustreben.
     
  • ein durchdachtes und zukunftsfähiges Personalkonzept für das Zusammenspiel hauptamtlicher Schulaufsichtsbeamt*innen und pädagogischer Mitarbeiter*innen zu entwickeln.
  • die Rolle und Funktion der pädagogischen Mitarbeiter*innen und Fachberater*innen in der Schulaufsicht zu schärfen und sie zu einem systemischen Element einer tragfähigen Personalstruktur werden zu lassen.

Oftmals erfolgt eine unzulässige Verkürzung der Reformdiskussion auf die Frage der Struktur der Schulaufsicht. Klar ist aber in jedem Fall, dass die 2007 von CDU und FDP aus sachfremden Gründen eingeführte Trennung von Fach- und Dienstaufsicht für die Haupt- und die Förderschulen korrigiert werden muss.