lautstark. 22.01.2020

Einmal arm, immer arm?

BelastungChancengleichheitFrühkindliche BildungKinder- und JugendhilfeVersorgung

Kommentar zu Kinderarmut

Kinderarmut wird über Generationen weitergegeben. Aber wie funktionieren die Mechanismen der Vererbung sozialer Benachteiligung und wie lassen sie sich durchbrechen?

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  • Ausgabe: lautstark. 01/2020 | Kindheit – Starke Kinder, starke Zukunft
  • Autor*in: Prof. Dr. Christoph Butterwegge
  • Funktion: Politikwissenschaftler und Autor
Min.

Kinderarmut beginnt, wenn Babys in eine Familie hineingeboren werden, die armutsgefährdet und sozial
benachteiligt ist. Da es sich bei diesem Phänomen um ein strukturelles Problem handelt, das individuelle
Anstrengungen konterkariert und von dem Menschen sämtlicher Altersgruppen betroffen sind, werden aus armen Kindern in aller Regel bedürftige Jugendliche, die häufig wieder von Armut betroffenen Nachwuchs bekommen. Die Armut ist nur in den wenigsten Fällen selbst verschuldet, vielmehr durchgängig gesellschaftlich und das heißt bei Kindern: familiär bedingt. Daher fällt es den Betroffenen schwer, ihrer sozialen Misere durch eigene Anstrengungen zu entkommen. Aus gutem Grund spricht man von einem Teufelskreis der Armut oder von ihrer Vererbung über Generationen hinweg.

Reichtum ebnet den Weg für Bildungserfolg

Die jeweiligen Bildungswege der Kinder werden gleichfalls entscheidend von der sozialen Herkunft beeinflusst. Armut erschwert oder verhindert Bildungserfolge, während Reichtum sie nach dem Motto „Wo eine Villa ist, ist auch ein Weg zum Abitur, zum Hochschulstudium und zur beruflichen Karriere“ geradezu bedingt. Kinder aus sozial benachteiligten Familien besuchen erheblich seltener weiterführende Schulen und verlassen sie häufiger ohne Abschlusszeugnis.

Lehrkräfte können die Bildungsbenachteiligung armer Kinder zwar lindern und die Schulöffentlichkeit dafür sensibilisieren, sie können sie jedoch kaum aufheben. Vielmehr ist die beste Pädagogik hilflos, wenn die
(Regierungs-)Politik durch ihre Entscheidungen mehr sozioökonomische Ungleichheit schafft. Bildung ist schon deshalb kein Patentrezept gegen Armut, weil man geistreich und bettelarm, aber auch strohdumm und steinreich sein kann.

Gesamtkonzept umfasst viele Politikfelder

Maßnahmen gegen Kinderarmut sollten auf unterschiedlichen Politikfeldern und Handlungsebenen ansetzen, die von der Arbeitsmarkt- über die Bildungs- bis zur Wohnungsbaupolitik und Stadtentwicklung reichen. Das nötige Gesamtkonzept enthält vier Kernelemente, die sämtlich mit einem kleinen „g“ beziehungsweise mit einem großen „G“ beginnen: ein gesetzlicher Mindestlohn in existenzsichernder Höhe, eine Ganztagsbetreuung für alle Klein- und Schulkinder, eine Gemeinschaftsschule und eine soziale Grundsicherung, die ihren
Namen im Unterschied zu Hartz IV verdient, weil sie bedarfsgerecht, armutsfest und repressionsfrei ist. Kinder sind arm, weil ihre Eltern arm sind.

Deshalb fängt die Bekämpfung der Kinderarmut im Erwerbsleben an. Nur durch einen gesetzlichen Mindestlohn in existenzsichernder Höhe lässt sich der Niedriglohnsektor, das Haupteinfallstor für die heutige Erwerbs-, Familien- und Kinderarmut, zurückdrängen. Die Ganztagsschule als Regelschule, die beitragsfreie Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze ergänzen sollte, hätte einen doppelten Effekt: Einerseits würden von Armut
betroffene oder bedrohte Kinder umfassender betreut und systematischer gefördert, andererseits könnten ihre Eltern leichter einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, was sie finanzielle Probleme eher meistern ließe.

Soziale Desintegration verhindern

In „einer Schule für alle“ nach skandinavischem Vorbild wäre kein Platz für die frühzeitige Aussonderung von Kindern, die aus sogenannten Problemfamilien stammen. Mit einer inklusiven Pädagogik, die keine Sonderbehandlung für bestimmte Gruppen – also Menschen mit Behinderung und mit Migrationshintergrund ebenso wie Arme – mehr kennt, könnte man sozialer Desintegration entgegenwirken.

Ergänzend zu einer solidarischen Bürger*innenversicherung, die alle Wohnbürger*innen mit sämtlichen
Einkommen und Einkunftsarten möglichst ohne Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen zur Finanzierung der nötigen Leistungen im Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbereich heranzieht, bedarf es einer sozialen Grundsicherung für Familien, die das soziokulturelle Existenzminimum ohne entwürdigende Bedürftigkeitsprüfung garantiert. Hierbei würde das Einkommen eines Haushalts mit Kindern so weit aufgestockt, dass deren Versorgung staatlicherseits gesichert wäre.